Rechtliche Seite
Aus rechtlichen Gründen müssen private Teiche und Schwimmteiche entweder direkt eingezäunt werden oder aber auf einem Grundstück liegen, das ringsum eingefriedet ist. So wird Unglücken durch Ertrinken fremder Personen, vor allem Kindern, weitgehend vorgebeugt. Eine absolute Sicherheit gibt es natürlich nie. Über die Art und Weise der Einfriedung schweigt sich der Gesetzgeber aus. Dies kann ein Zaun sein, muss es aber nicht. Es kann auch eine geschnittene Hecke sein.
Es muss eindeutig erkennbar sein, dass es sich um eine Abgrenzung handelt, die verhindern soll, dass Unbefugte eindringen. Die Einfriedung muss ein deutliches Hindernis darstellen und darf nicht einfach durchschritten werden können. Die meisten Privatgrundstücke sind durch Zäune gegen fremdes Eindringen gesichert.
Die eigenen Kinder kann man durch einen separaten Zaun schützen, der den Teich eingrenzt. Solange die Kinder noch klein sind und entsprechende Hindernisse noch nicht überwinden können, kann sich ein Staketenzaun aus Kastanienholz anbieten. Dieser wirkt recht rustikal, ist preisgünstig in der Anschaffung und kann nach einer gewissen Zeit leicht wieder entfernt werden.
Dem Ertrinken vorbeugen
Unter ungünstigen Umständen kann ein beim Aufprall bewusstlos werdender Mensch sogar in 10 cm flachem Wasser ertrinken. Absolute Sicherheit gibt es also nie. Sind kleine Kinder im Spiel, wird die Anlage eines Teiches aus Sicherheitsgründen somit zu Recht ein paar Jahre zurückgestellt. Denn wo kein Teich ist, kann auch niemand ertrinken. Alle anderen Maßnahmen sind zwar gut, bergen jedoch unserer Einschätzung nach immer Restrisiken, wie zum Beispiel elektronische Systeme, die auf Wasserbewegung reagieren und Alarm schlagen sollen, wenn jemand ins Wasser gefallen ist. Solche Geräte sind sicherlich nützlich und besser als gar keine entsprechende Einrichtung.
Maßnahmen für Nichtschwimmer
Des Weiteren kann man in den Tiefwasserbereich zum Beispiel auf halber Tiefe ein Gitterrost einziehen. So eignet sich der Schwimmbereich auch für Nichtschwimmer. Dennoch kann das Wasservolumen bis in größere Tiefen reichen, was vorteilhaft für die gesamte Gewässerbiologie ist. Das Gitterrost kann später entfernt werden, wenn alle Haushaltsmitglieder schwimmen können.
Gefahrenpotenziale ausschließen
Grundsätzlich sind alle Teiche so zu gestalten, dass von ihnen keine Gefahr für benachbarte Grundstücke ausgehen kann. Diese Frage stellt sich insbesondere bei Anlagen, die in einen Hang eingebettet sind. Sie müssen so stabil gestaltet werden, dass der Wasserdruck nicht einen talseitigen Damm zum Brechen bringen kann. Die Folie muss absolut dicht sein. Bei Starkregenereignissen darf überquellendes Wasser nicht auf Nachbargrundstücke laufen.
Lage des Teichs
Teiche in der Nähe des Wohngebäudes gelten als sicherer, weil man etwaige Probleme und Unfälle in der Regel eher bemerkt, als wenn die Anlage weiter vom gewöhnlichen Aufenthaltsort der Eltern entfernt ist.
Weiter zu:
Schwimmteich, Kosten und Preise
Inhaber
Schwohenend 55
41352 Korschenbroich
mobil: 0162 6798490