Ökologische Aufwertung
Der Landschaftsgarten wird durch sein hohes Habitatpotenzial mit einer Vielzahl an Tier- und Pflanzenarten das Gelände gegenüber der heutigen und vormaligen Nutzung ökologisch deutlich aufwerten. Er wird durch seine hohe ästhetische und ökologische Wertigkeit zu einer deutlichen optischen Aufwertung des Ortseingangsbildes beitragen. Groß-Gehölze, die sich in Habitus, Blüten- und Herbstfärbung unterscheiden, werden die Jahreszeiten noch deutlicher erlebbar machen und ein abwechslungsreicheres Erscheinungsbild des Ortsrandes bieten.
Das Plangebiet für den Landschaftsgarten befindet sich weder in einem Naturschutzgebiet, noch in einem Landschaftsschutzgebiet oder in einem geschützten Landschaftsbestandteil. Die aktuell vorhandene Ackerfläche mit Einzelgehölzen stellt einen geringen ökologischen Wert dar. Auch in direkter Nachbarschaft befinden sich Ackerflächen, Hausgärten und eine Halle. Insofern ist nicht davon auszugehen, dass der Landschaftsgarten einen seltenen, oder wertvollen Biotoptyp beeinträchtigen könnte. Um dies sicher zu stellen, wird ein artenschutzrechtliches Fachgutachten in Auftrag gegeben.
Nutzen für die Öffentlichkeit
Der Landschaftsgarten wird durch „Tage der offenen Gartenpforte“ zwei mal jährlich auch der Öffentlichkeit zugänglich sein und dadurch auch eine Bereicherung des Veranstaltungskalenders der Gemeinde darstellen.
Die Pflanzen können – wie in einem botanischen Garten – mit Namensschildchen versehen werden, so dass auch Schulklassen die Möglichkeit haben, den Garten zu Lehrzwecken zu nutzen.
Sicherstellung der Pflege
Zur Pflege des Landschaftsgartens wird in der Gartensaison von März bis Ende Oktober ein Teilzeitarbeitsplatz entstehen.
Mögliche Auswirkungen auf Nachbarn / Emissionen
Die vier direkt angrenzenden Nachbarn haben die bisherigen Maßnahmen wie die Entfernung des Bauschutts und Unrats begrüßt und stehen dem Vorhaben soweit bekannt aufgeschlossen gegenüber. Grenzstreitigkeiten bestehen nicht. Zustimmungspflichtige Grenzbebauungen sind nicht vorgesehen.
Die beabsichtigte Nutzungsänderung bringt -abgesehen von der Bauphase- keinerlei Emissionen in Form von Lärm, Staub oder Gerüchen mit sich. Lediglich während der Tage der offenen Garten-pforte 2 mal jährlich ist tagsüber mit mehreren Besuchern zu rechnen. Die Nachtruhe bleibt gewahrt.
Die geplante Gartenbeleuchtung wird durch die dichten Abpflanzungen und geschnittenen Grenzhecken nach außen hin kaum wahrnehmbar sein. Im Zuge einer normalen Gartennutzung ist im Sinne der Stromkostenersparnis von einer nur zeitlich begrenzten, abendlichen Beleuchtung auszugehen.
Auswirkungen auf das Landschaftsbild
Neben der bereits vorgenommenen Entfernung optisch störender Elemente wird dem Spaziergänger, bzw. der Spaziergängerin ein wesentlich abwechslungsreicheres Erscheinungsbild des Ortsrandes geboten: Groß-Gehölze, die sich in Habitus, Blüten- und Herbstfärbung unterscheiden, werden die Jahreszeiten noch deutlicher erlebbar machen.
Die Einfriedung wird ergänzt durch eine geschnittene Hecke aus Rotbuche, immergrünen Pflanzen und sommerblühende Sträucher.
Insgesamt wird die Gestaltung deutlich vielfältiger und sehr pflanzenbetont im Gegensatz zu einer reinen Ackerfläche, als welche das Plangebiet momentan ausgewiesen ist.
Denkmalschutz
Oberirdische Denkmäler sind im Planbereich nicht vorhanden. Mit dem Gartenhaus wird nur ca. 1 % des Planungsgebiets ohne Keller überbaut. Die restlichen Bereiche werden lediglich gärtnerisch gestaltet, teils mit Aufschüttungen, Bodenausmagerung und mit der Schaffung einer seichten (ca. 60 cm) Senke für den Feuchtbiotop. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass Bodendenkmäler vorhanden sein sollten, so werden diese durch das Vorhaben mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht beeinträchtigt.
Regenwassermanagement
Das Regenwasser vom Dach des Wohnhauses wird derzeit bereits in einer Zisterne aufgefangen. Es ist beabsichtigt, dieses zum Teil in den Feuchtbiotop zu leiten. Dort kann es durch die belebte Bodenzone versickern und verdunsten.
Wasser vom neuen Gartenhaus und von befestigten Flächen wird seitlich abgeleitet und über die belebte Bodenzone versickert, bzw. in den Feuchtbiotop geleitet. Es werden keine verunreinigten Wässer versickert.
Bodenschutz
Mit der Ressource „Boden“ wird schonend umgegangen. Durch die geplante Vegetation ist mit einer deutlich reduzierten Erosion gegenüber einer Ackerfläche zu rechnen. Die geplanten Überbauungen beschränken sich auf ca. 1 % der Planungsgebietsfläche (Gartenhaus).
Ver- und Entsorgungsleitungen
Das geplante Gartenhaus mit WC kann von der Westerfelder Straße aus mit Wasser-, Abwasser- und Stromleitungen versorgt werden. Für das Abwasser ist eine Abwasserhebeanlage vorgesehen. Der Anschluss an die Versorgungsleitungen ist über einen Kanalschacht auf dem Grundstück des Vorhabenträgers möglich.
Verkehrstechnische Erschließung
Während der Bauphase können Beschickungen über die vorhandenen Wirtschaftswege im hinteren Bereich des Grundstücks erfolgen. Kosten für ggf. erforderliche Aufbereitungen durch Schotterungen trägt der Vorhabenträger.
Im Vorgartenbereich sind bereits sieben Parkplätze auf dem Grundstück vorhanden, die von Besuchern genutzt werden können. Weitergehende verkehrstechnische Erschließungen sind nicht erforderlich.
Wir hoffen, mit der Projektdarstellung einen guten Einblick in das Vorhaben gegeben zu haben und würden uns freuen, die Befürwortung des Landschaftsgartens weiter steigern zu können.
Die Bauherren und Johannes Windt als Autoren
Inhaber
Schwohenend 55
41352 Korschenbroich
mobil: 0162 6798490