Genehmigungspflicht wegen Teichgröße
Abhängig vom jeweiligen Bundesland sind die Vorgaben bezüglich einer Baugenehmigung unterschiedlich. Es bedarf daher immer der Prüfung des Einzelfalls, ob eine Genehmigungspflicht vorliegt. Ab einem geplanten Volumen von über 100 cbm, was etwa 100 bis 120 qm Grundfläche entspricht, ist also von einer Genehmigungspflicht auszugehen. Meist sind Teiche bis zu einem Wasservolumen von 100 cbm genehmigungsfrei. Für größere Teiche sind unterschiedliche Unterlagen für die Beantragung einer Genehmigung vorzulegen.
Weitere Tatbestände, die eine Genehmigungspflicht auslösen
Unabhängig von der Teichgröße ist auch eine Genehmigung einzuholen, wenn sich das Objekt im baurechtlichen Außenbereich befindet. Dies ist- vereinfacht gesagt- die freie Landschaft außerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Vielfach liegen Teile von recht großen, bebauten Grundstücken am Ortsrand im baurechtlichen Außenbereich.
Des Weiteren lösen auch die Lage in einem Landschaftsschutzgebiet, geschützten Landschaftsbestandteil oder Naturschutzgebiet eine Genehmigungspflicht aus. Die Chancen auf Zulassung des Vorhabens sind hier deutlich geringer als im Innenbereich ohne den Schutztatbestand.
Unterlagen für den Bauantrag
Zumeist sind dies die Entwurfsplanung im Grundriss und in Schnittdarstellungen, sowie der Katasterauszug mit eingezeichneter Teichanlage. Dazu müssen die entsprechenden Formulare ausgefüllt und in der Regel eine textliche Erläuterung eingereicht werden .
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung baue?
Im Zeitalter von google maps und tim online ist für jedermann (und jedefrau) bequem vom Sessel aus ersichtlich, welche Gebäude auf einem Grundstück vorhanden sind und welche davon im Katasterplan eingetragen, also genehmigt sind. Umgekehrt dürfte es sich bei sichtbaren Gebäuden, die nicht zeichnerisch eingetragen sind und die genehmigungsfreie Größe überschreiten, aller Wahrscheinlichkeit nach um Schwarzbauten handeln. Größere Teiche erscheinen ebenfalls auf den veröffentlichten Satellitenaufnahmen und sind durch dichte Umpflanzungen nicht mehr zu verbergen.
Vielfach hören wir von unseren Kunden, dass sie einen Schwimmteich, der eigentlich einer Baugenehmigung bedürfte, ohne eine solche errichten wollen. Wenn man viel Glück hat, lässt sich der Teich im Nachhinein noch genehmigen. Doch darauf sollte man sich nicht verlassen. Im Normalfall geht mit Schwarzbauten eine Rückbauverpflichtung auf eigene Kosten einher, welche dann auch gerichtlich bestätigt werden kann. Wenn man sich mal vor Augen hält, dass man einen hohen fünfstelligen oder gar sechsstelligen Betrag in einen solchen Schwimmteich investiert und dann noch mal ein paar Tausend für den Abriss drauf legen muss und dann noch nicht mal einen Schwimmteich hat, dann stellt sich zwischen den Leuten, die ihren Teich beantragen und denen, die es hintenrum versuchen, die Frage, wer ist der Schlaue und wer der Dumme?
Unsere Dienstleistung für Sie
Bei der Zusammenstellung dieser Unterlagen helfen wir unseren Kunden auf Wunsch durch die geeigneten Formulierungen. Bislang konnten wir alle unsere Bauanträge für Schwimmteiche genehmigen lassen. Es wurde noch kein Antrag grundsätzlich abgelehnt. Je nach vorliegendem Schutztatbestand werden seitens der Behörde hin und wieder gewisse Auflagen getroffen.
Des Weiteren können andere Genehmigungen, wie zum Beispiel für einen Grundwasserbrunnen erforderlich sein, wobei wir auch gerne behilflich sind.
Inhaber
Schwohenend 55
41352 Korschenbroich
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