Das Dorf ist neben der Stadt ein wesentlicher Bestandteil unserer Siedlungsstruktur. Es prägt maßgeblich den ländlichen Raum einer Region und das Leben in ihm. Doch auch das Dorf unterliegt wie der gesamte ländliche Raum vielen Veränderungen. Gesellschaftliche Tendenzen nehmen genauso Einfluss wie politische Entscheidungen und demographische Entwicklungen. Um ausgehend von diesen Faktoren die Funktionsfähigkeit der Dörfer zu erhalten, ist die Dorferneuerung erforderlich, auf die im Folgenden detaillierter eingegangen wird.
Was ist Dorferneuerung?
Geht man vom Wort Dorferneuerung aus, so setzt es sich aus „Dorf“ und „Erneuerung“ zusammen und beinhaltet jene Maßnahmen, die mit dem Ziel erfolgen, den ländlichen Raum und speziell die Dörfer als Wirtschafts- und Lebensstandort zu erhalten, zu entwickeln und wo erforderlich wieder herzustellen. Die Dorferneuerung mit öffentlicher Förderung dient folgenden Hauptzielen:
- der Unterstützung der Land- und Forstwirtschaft,
- der Förderung und Stabilisierung der regionalen und gemeindlichen Entwicklung sowie
- dem nachhaltigen Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen.
Dabei ist es erforderlich, lokale Probleme aufzuzeigen und lokale Entwicklungsstrategien zu erarbeiten. Es geht um die ganzheitliche Betrachtung der Dörfer als Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturräume, in deren Gestaltungsprozess die Bürger intensiv einzubeziehen sind.
In diesem Zusammenhang können auch bauliche Unzulänglichkeiten wie unterdimensionierte Regenwasserleitungen und baufällige Pflaster- und Asphaltdecken erneuert werden.
Ebenso ist auf die Schaffung von ausreichend Parkmöglichkeiten zu achten.
Beispiel Verlegemuster Schuppenbogen-
verband Granitpflaster
Bereits vor über 100 Jahren wurde damit begonnen, öffentliche Gelder zur Sicherung der Funktionsfähigkeit von Dörfern einzusetzen. Diese Bestrebungen wurde in den 30-er und 50-er Jahren des vorigen Jahrhunderts verstärkt und verfolgten das Ziel, die bäuerlichen Betriebe zur Sicherung der Ernährung der Bevölkerung zu stärken.
In den westdeutschen Bundesländern, wie z.B. NRW, Hessen, Baden-Württemberg, begann man in den 60-er Jahren außerdem mit der Dorferneuerung, um baulich-funktionale und gestalterische Mängel zu beseitigen und dem einsetzenden Hofsterben zu begegnen.
In den ostdeutschen Bundesländern war der ländliche Raum dagegen vielmehr von einer industriemäßigen landwirtschaftlichen Produktion geprägt. Die Dörfer wurden entsprechend überformt, Modernisierungen blieben jedoch im Wesentlichen aus. Die Dorfbewohner unternahmen große Anstrengungen um ihr Eigentum und die gewachsenen dörflichen Strukturen zu erhalten. Eine ganzheitliche dörfliche Entwicklungsförderung von staatlicher Seite erfolgte jedoch nicht. Seit 1990 wird dies nun durch Förderprogramme (inklusive Fördermittel) der neuen Bundesländer zur Dorferneuerung getan.
Förderung der Dorferneuerung, woher kommen die Fördermittel?
Die Dorferneuerung erfolgt mit Hilfe von Förderprogrammen der EU und des Bundes, ist jedoch vor allem Sache der einzelnen Bundesländer und folgt daher keiner einheitlichen Richtlinie. Wo man den Antrag zur Förderung der Dorferneuerung zu stellen hat, hängt davon ab, ob man in NRW, Hessen oder in einem der anderen Bundesländer wohnt. Diesbezüglich kann keine allgemeingültige Aussage für das gesamte Bundesgebiet getroffen werden. Jedoch kann hiermit ausgehend vom Beispiel Thüringen ein genereller Überblick über den Ablauf der Förderung gegeben werden:
Es handelt sich um eine Anteilsfinanzierung, das heißt, es werden finanzielle Anteile des Bundeslandes erbracht, gleichzeitig ist jedoch ein Eigenanteil der Gemeinde erforderlich. Zuständig ist zumeist das Landesministerium, das sich mit dem ländlichen Raum befasst. In Thüringen ist es das Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umweltschutz. Ihm sind zumeist Antrags- und Bewilligungsbehörden zugeordnet, wie zum Beispiel die Flurneuordnungsämter. Eine Gemeinde, die an einer Aufnahme in ein Förderprogramm zur Dorferneuerung interessiert ist, stellt den Antrag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde. Beantragt wird eine Anerkennung als Förderschwerpunkt. Zusammen mit den Trägern öffentlicher Belange und der Architektenkammer prüft die Behörde die Anträge und erarbeitet Prioritätenlisten, die dem zuständigen Ministerium als Grundlage zur Anerkennung der Förderschwerpunkte dienen.
Ist eine Gemeinde als Förderschwerpunkt anerkannt und soll eine Bereitstellung der Fördermittel zur Dorferneuerung erfolgen, müssen die einzelnen Maßnahmen der Dorferneuerung auf der Grundlage eines Dorfentwicklungsplanes erfolgen. Von der Qualität dieser Planung hängt entscheidend der Erfolg der Dorferneuerung ab.
Häufig beauftragt eine als Förderschwerpunkt anerkannte Gemeinde einen Betreuer, bzw. Berater, um die erforderlichen Beantragungen, Durchführungen und Überwachungen der Maßnahmen sowie deren Abrechnung zu gewährleisten.
Welche weiteren Maßnahmen können mit einer Dorf-Erneuerung einhergehen?
Neben der eigentlichen Dorferneuerung spielen auch Eigentumsregelungen im ländlichen Raum häufig eine entscheidende Rolle. Maßnahmen der Flurbereinigung nach dem Flurbereinigungsgesetz gehen daher oftmals mit der Dorferneuerung einher. Sie dienen zum einen der Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft, zum anderen aber auch der eigentumsrechtlichen Lösung von Nutzungskonflikten und damit ebenso der Gestaltung von Dörfern und Feldfluren.
Welche Planungen sind generell im Bereich der Dorferneuerung erforderlich?
Wie bereits erwähnt, ist die Grundlage aller Einzelmaßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung der Dorfentwicklungsplan. Dabei handelt es sich um eine rechtsunverbindliche Planung, aus der sich rechtsverbindliche Nachfolgeplanungen wie etwa Bebauungspläne oder Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen entwickeln können.
Ziel des Dorfentwicklungsplanes ist es, ein Konzept für die Entwicklung des jeweiligen Dorfes zu erhalten, das von den verantwortlichen Akteuren mitgetragen wird und in seiner Wirksamkeit über den eigentlichen Förderzeitraum hinausgeht. In ihm sind die notwendigen Entwicklungen ebenso darzustellen wie bereits festzustellende Entwicklungstendenzen und die abgeleiteten Möglichkeiten der weiteren Entwicklung. Entsprechend besteht ein Dorfentwicklungsplan aus 3 Bestandteilen:
1. der Bestandsaufnahme mit dem entstehenden Bestandsplan
2. der Analyse, die Konflikte und Potentiale im Analyseplan herausarbeitet und
3. den im Ergebnis entstehenden Planungsansätzen, die in Form eines Rahmenplanes dokumentiert werden.
In der Bestandsaufnahme setzt sich der Planer neben der baulich-räumlichen Struktur auch mit allen anderen relevanten Fragen wie der strukturellen, sozialen, wirtschaftlichen, demographischen und verkehrlichen Situation auseinander. Es ist erforderlich, den Ort genau kennenzulernen und dabei auch kleine, scheinbar unbedeutende Details nicht zu übersehen.
In der Analyse werden nachfolgend die gesammelten Erkenntnisse entsprechend ihrer Bedeutung für die weitere Dorfentwicklung bewertet. Es werden erhaltenswerte Bestandteile (Potentiale) genauso herausgearbeitet wie zu verändernde Bereiche (Konflikte).
Ausgehend von der Analyse können dann Planungsansätze in Form eines Rahmenplanes erarbeitet werden, aus welchem nachfolgend Einzelmaßnahmen zur schrittweisen Umsetzung abgeleitet werden können und Prioritäten erarbeitet werden. Der Rahmenplan ist mit den Gemeindevertretern, Bewohnern und Fachbehörden abzustimmen. Das Einbeziehen der Bürger in die Dorfentwicklungsplanung ist wesentliche Voraussetzung für ihr Gelingen.
Welchen Bereichen des Dorfes ist dabei besondere Rechnung zu tragen?
Obwohl es in der Dorfentwicklungsplanung wie bereits beschrieben um die ganzheitliche Betrachtung des Dorfes geht, können doch Schwerpunktbereiche herausgestellt werden, die in jedem Fall zu betrachten sind. Dabei handelt es sich um:
- die Ortsränder als Übergang zur offenen Landschaft
- die Ortserweiterungen, die einen eigenen Charakter haben, jedoch auch auf ländliche, kleinteilige Züge nicht verzichten dürfen
- die Dorfform, die eng mit den vorherrschenden Hofformen verbunden ist und wesentlichen Einfluss auf die weitere Entwicklung hat
- die Häuser an sich mit ihren Dächern (Dachformen, Dachdeckungen und Dachaufbauten) und Fassaden (Putze, Fachwerk, Fenster und Türen)
- für die Dorfgemeinschaft wesentliche Gebäude wie die Kirche und ihr Umfeld
- die Straßen, Wege und Plätze, die entscheidend das äußere Erscheinungsbild des Dorfes prägen und zumeist die Ortsmitte bilden
- das Grün im Dorf bestehend aus den einzelnen Gärten, den Freiflächen an den Häusern und auf dem Dorfplatz und den an das Dorf direkt angrenzenden Bereichen wie etwa den Streuobstwiesen
- sowie um die Gewässer im Dorf in Form von Dorfgräben und Dorfteichen
In welchen Bereichen kann dabei das Planungsbüro Windt mitwirken?
Die genannten Schwerpunktbereiche der Dorfentwicklungsplanung bedingen, dass an der Planung und Umsetzung verschiedene Planungsdisziplinen beteiligt sind. Während es sich bei der baulichen Entwicklung der einzelnen Gebäude vorwiegend um Themen des Hochbaus handelt, sind vor allem die Gestaltungen der Ortsränder, der Straßen, Wege und Plätze sowie des Umfeldes wesentlicher Gebäude wie der Kirche aber auch die Entwicklung der Grünflächen und Gewässer klassische Themen der Landschaftsarchitektur. In diesen Bereichen der Dorferneuerung steht Ihnen das Planungsbüro Windt gern bei Ihrer Dorfentwicklungsplanung zur Seite. Unsere Mitarbeiter verfügen über die erforderlichen fachlichen und strukturellen Kenntnisse im ländlichen Raum, die es ermöglichen, gemeinsam mit der Verwaltung und den Bürgern ein fachlich fundiertes Konzept zu erarbeiten, aus dem die Einzelmaßnahmen wirkungsvoll umsetzbar sind und zu einer gelungenen Dorferneuerung führen.
Da unsere Mitarbeiter über die erforderlichen Erfahrungen im Bereich der Ausführungsplanungen, Ausschreibungen, Bauüberwachungen und Abrechnungen verfügen, ist Ihnen das Planungsbüro Windt gern auch bei der detaillierten Beplanung und Umsetzung der Einzelmaßnahmen der genannten Schwerpunktbereiche im Rahmen der Dorferneuerung behilflich.
Wenn Sie sich mit dem Gedanken der Dorferneuerung tragen, dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Wir sind ein in Nordrhein-Westfalen ansässiges Unternehmen, bieten unsere Leistungen aber auf Grund unseres deutschlandweiten Ingenieurnetzwerkes über die Grenzen von NRW hinaus an.
Rufen Sie uns zur Dorf-Erneuerung unverbindlich an unter: 02182 8277644. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
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