Vielfach wird der Begriff „Gartenarchitektur“ synonym zu „Landschaftsarchitektur“ verwendet. Die Verwendung des Begriffs „Architekt“, bzw. davon abgeleitete Begriffe, wie „Landschaftsarchitektur“ oder „Gartenarchitektur“ in der Berufs- oder Firmenbezeichnung sind gesetzlich denjenigen Firmen vorbehalten, deren Inhaber oder deren Inhabermehrheit Mitglied in einer Architektenkammer ist. Diese müssen 19,9% des Berufseinkommens in das Rentenversorgungswerk der Architektenkammer einzahlen. Johannes Windt hat sich daher bewusst dazu entscheiden, kammerfrei zu bleiben um seine Beiträge zur Altersvorsorge anderweitig investieren zu können.
Daher lautet die juristisch korrekte Bezeichnung der Tätigkeit unseres Büros: „Garten- und Landschaftsplanung“ und nicht „-architektur„.
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